Beteiligung des Betriebsrats bei der Überleitung in den TVöD erforderlich ******
Lohnwucher bei weniger als 2/3 der tariflichen oder üblichen Stundenvergütung ******
Urlaub, der wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres nicht genommen werden konnte, verfällt nicht ******
Die an sich zulässige Verweisung eines Arbeitsvertrages auf einen Tarifvertrag gilt bei sog. einfachen Differenzierungsklauseln nur für Gewerkschaftsmitglieder ******
An die vom Arbeitnehmer selbst schriftlich erklärte fristlose Kündigung ist dieser auch dann gebunden, wenn kein wichtiger Kündigungsgrund vorlag ******
Der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses beim Betriebsübergang ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er zu dem Zweck erfolgt, mit dem Betriebserwerber über den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu günstigeren Bedingungen zu verhandeln ******
Schreiben Unfallverhütungs- oder Hygienevorschriften das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer diese kostenlos zur Verfügung zu stellen ****** |